Voraussetzungen für die Heilpraktikerausbildung

Grundsätzlich kann jeder den Beruf des Heilpraktikers erlernen. Dafür gibt es keine Einschränkungen. Für die Ausübung dieses Berufes gibt es jedoch einige Dinge zu beachten. Der Gesetzgeber schreibt dazu ganz eindeutige Voraussetzungen vor, die man erfüllen muss. Wer diese nicht beachtet muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Gesetzliche Mindestanforderungen für die Tätigkeit

Mindestalter 25 Jahre

Als Heilpraktiker tätig werden kann nur, wer das 25. Lebensjahr vollendet hat. Die Ausübung des Heilpraktikerberufs ist eine Tätigkeit mit sehr hoher Verantwortung. Um dieser gerecht werden zu können, wird eine dem Beruf entsprechende charakterliche Reife vorausgesetzt, die sich erst ab einem Alter von 25 Jahren zeigt. Selbstverständlich gibt es auch sehr verantwortungsvolle junge Menschen unter 25 Jahren. Das Gesundheitsamt, das als amtliche Stelle den Heilpraktikern ihre Zulassung erteilt, möchte aber sicherstellen, dass der im Beruf als Heilpraktiker tätige auch die entsprechende Reife hat. Daher wurde das Alter von 25 Jahren als Voraussetzung festgelegt.

Körperliche und geistig-psychische Gesundheit

Heilpraktiker können – je nach ihrer speziellen Ausrichtung – körperlich-heilend oder psychotherapeutisch tätig werden. Dazu setzt es voraus, dass der Heilpraktiker selbst gesund ist, sowohl psychisch als auch physisch. Die allgemeine körperliche und psychische Gesundheit wird durch ein ärztliches Attest nachgewiesen.

Einige Gesundheitsämter schicken dazu im Zuge der Prüfungsanmeldung ein Formular zu.

Polizeiliches Führungszeugnis

Ein einwandfreier Leumund ist absolute Voraussetzung, um die Zulassung zum Heilpraktiker zu bekommen. Der Grund hierfür ist einfach und einleuchtend. Als Heilpraktiker ist man zur Ausübung der Heilkunde ohne Approbation berechtigt. Damit übernimmt man Verantwortung für die Gesundheit anderer Menschen. Wer aufgrund strafrechtlicher Verfehlungen bereits einmal einen wankelmütigen Charakter bewiesen hat, sollte nach Vorgaben des Heilpraktikergesetzes nicht über Behandlungsmethoden und gesundheitliche Diagnosen bei seinen Patienten entscheiden dürfen.

Schulische Voraussetzungen

Heilpraktiker werden kann, wer mindestens über den Hauptschulabschluss verfügt. Eine höhere Schulbildung ist nicht zwingend notwendig, aber die Hauptschule muss nachweisbar abgeschlossen worden sein. Schulabbrecher ohne entsprechenden Schulabschluss haben da keine Chance. Wer demnach zur letzteren Gruppe gehören sollte, kann dann Heilpraktiker werden, wenn er auf dem Zweiten Bildungsweg zunächst seinen Schulabschluss nachgeholt hat. Dazu bieten viele staatliche Institutionen wie Berufskollegs, Abendschulen, die Volkshochschule oder private Fernlehrgangsinstitute gute Möglichkeiten an, die vollwertig anerkannt werden.

Zusätzliche Bescheinigungen

Von einigen Gesundheitsämtern werden zusätzlich noch eine Geburtsurkunde und eine aktuelle Meldebescheinigung gefordert.

EU- und ausländische Mitbürger benötigen zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung.

Wichtig: Alle Dokumente dürfen nicht älter als 6 Monate sein.